Ärztin für Allgemeinmedizin und Homöopathie


Kosten

Als Wahlärtzin habe ich keinen Vertrag mit einer Krankenkasse. Die Kosten werden von Ihnen bezahlt. Die Honorarnote können Sie bei ihrer Krankenkasse einreichen.
Der Rückerstattungsbetrag hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.
Zusatzversicherungen decken meistens die gesamten Behandldungskosten ab.